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Negativbescheinigung bestellen
Sie können Negativbescheinigungen (Bescheinigungen, dass eine bestimmte Rechtseinheit nicht eingetragen ist) auf folgende Arten bestellen:
- E-Mail: E-Mail an das Handelsregisteramt
- Fax: Bestellformular
- Brief: Bestellformular
Negativbescheinigungen können gegen Rechnung oder Kreditkartenbelastung bezogen werden. Bei schriftlichen bzw. E-Mail-Bestellungen mit Kreditkartenbelastung benötigen wir folgende Angaben: Kreditkartenverbindung, Kreditkartennummer, Verfalldatum der Kreditkarte. Bei Bestellungen aus dem Ausland ist eine Vorauszahlung erforderlich, sofern die Bezahlung nicht per Kreditkarte erfolgt.
