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Dienstleistungen


Dienstleistungen des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich
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1. Auszüge aus dem Handelsregister / Kopien von Registerakten
2. Einsichtnahme in das Hauptregister und die Belegakten
3. Telefonische Auskünfte aus dem Register
4. Internet-Firmensuche
5. Telefonischer Rechtsauskunftsdienst
6. Vorprüfung von Handelsregisterbelegen
7. Task-Force-Vorprüfungen
8. Anmeldung für Eintragungen im Handelsregister
9. Beglaubigung von Unterschriften

1. Auszüge aus dem Handelsregister / Kopien von Registerakten

Sie können bei uns folgende Dokumente beziehen:

  • Handelsregisterauszug (beglaubigt [1],[2])
  • Negativbescheinigung [1] (Bescheinigung, dass eine bestimmte Firma nicht eingetragen ist)
  • Zeugnis [1] (Bescheinigung über bestimmte Eintragungsinhalte) in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch
  • Statuten (beglaubigte [1] oder unbeglaubigte Kopie)
  • Registerakten (beglaubigte [1] oder unbeglaubigte Kopien)

Aus rechtlichen Gründen erfolgen Lieferungen und Rechnungsstellungen ausschliesslich an den Besteller (Art. 21 Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister)
Sie können die Dokumente wie folgt beziehen und bezahlen:
DokumentBestell-/BezugsartBezahlung (für Behörden kostenlos, wenn keine Weiterverrechnung)
Handelsregisterauszugam SchalterBarzahlung, Kreditkarte [3], Schweizer Postcard, Maestro
 schriftlich (Formular-Download)Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per Fax (Formular-Download)Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per E-MailGegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 online über InternetGegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [4], E-Wallet
Negativbescheinigung, Zeugnisam SchalterBarzahlung, Kreditkarte [3], Schweizer Postcard, Maestro
 schriftlichGegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per FaxGegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per E-MailGegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
Statuten, Registerakten

am Schalter

Barzahlung, Kreditkarte [3], Schweizer Postcard, Maestro
 schriftlich (Formular-Download)


Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per Fax (Formular-Download)


Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 per E-Mail


Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6]), Kreditkarte [3], [5]
 

online über Internet

Gegen Rechnung (ausgenommen Bestellungen aus dem Ausland [6])
Für das Erstellen der Dokumente erheben wir folgende Gebühren:
Handelsregisterauszug, beglaubigt [1], [2]:CHF 50.–
Negativbescheinigung [1]Nach Aufwand, mindestens CHF 50.–
Zeugnis Deutsch [1]:Nach Aufwand, mindestens CHF 50.–
Zeugnis Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch:CHF 120.– + Übersetzungskosten
Statuten und andere Registerakten, beglaubigt [1]:CHF 3.– pro Seite, mindestens CHF 10.–, zusätzlich CHF 10.–
Statuten und andere Registerakten, unbeglaubigt:CHF 3.– pro Seite, mindestens CHF 10.–
Zuschlag für Porto:Gemäss Tarif der Schweizerischen Post
Kleinmengenzuschlag:CHF 10.– für Bestellungen unter CHF 100.– aus dem Inland gegen Rechnung
Zuschlag bei Bestellungen aus dem Ausland:CHF 10.– pro Versand
[1]
Überbeglaubigungen (Ausstellen einer Apostille) können Sie durch die Staatskanzlei des Kantons Zürich vornehmen lassen.
[2]Unbeglaubigte Handelsregisterauszüge sind nicht erhältlich.
[3]Mastercard, Visa, American Express, Diners, Züri-Card.
[4]Mastercard, Visa, American Express, Diners.
[5]Wir benötigen folgende Angaben: Kreditkartenverbindung, Kreditkartennummer, Verfalldatum der Kreditkarte.
[6]Bestellungen aus dem Ausland: Sofern die Bezahlung nicht per Kreditkarten- bzw. Postcardbelastung oder per E-Wallet erfolgt, ist eine Vorauszahlung mit Check oder auf das Postkonto des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich, Bleicherweg 5, 8022 Zürich (Konto-Nr. 80-6042-7) erforderlich. Den Vorauszahlungsbetrag teilen wir Ihnen nach Eingang der Bestellung mit. Ein Nachnahmeversand ist nicht möglich.

2. Einsichtnahme in das Hauptregister und die Belegakten

Sie können an unserem Kundenschalter Einsicht in das Hauptregister und in die Belegakten nehmen. Die Gebühren dafür belaufen sich auf CHF 6.– pro Firma. Bei zeitraubenden Nachforschungen kann die Gebühr bis auf CHF 30.– erhöht werden.

3. Telefonische Auskünfte aus dem Register

Für Registerinformationen steht Ihnen unser Registerauskunftsdienst unter der Telefon-Nummer +41 (0)43 259 74 00 zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:00 und 16:30 Uhr zur Verfügung. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich unverbindlich erteilt. Sie gewähren keinen Rechtsanspruch in einem allfälligen späteren Verfahren.

4. Internet-Firmensuche

Die im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizierten Daten des Handelsregisteramtes des Kantons Zürich sind auch über Internet zugänglich. Die Daten werden täglich aktualisiert und stehen Ihnen jederzeit rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.

Der Kanton Zürich und seine Verwaltungseinheiten mit Rechtspersönlichkeit übernehmen keinerlei Garantie für die Vollständigkeit und Korrektheit der Daten und Verweise, die Verfügbarkeit der Datenbank und die korrekte Funktion der Programme. Eine Haftung des Kantons Zürich und seiner Verwaltungseinheiten für direkten oder indirekten Schaden und Folgeschaden durch die Nutzung der Programme, Daten und Verweise auf dem Internet ist generell ausgeschlossen.

5. Telefonischer Rechtsauskunftsdienst

Für Fragen zum Handelsregisterrecht, insbesondere zum Eintragungsverfahren, steht Ihnen unser Rechtsauskunftsdienst unter der Telefon-Nummer +41 (0)43 259 74 00 zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr sowie zwischen 13:00 und 16:30 Uhr zur Verfügung. Telefonische Auskünfte werden grundsätzlich unverbindlich erteilt. Sie gewähren keinen Rechtsanspruch in einem allfälligen späteren Verfahren.

6. Vorprüfung von Handelsregisterbelegen

Um Beanstandungen anlässlich des Eintragungsverfahrens zu vermeiden, können Sie uns Entwürfe der Eintragungsbelege zur (fakultativen) Vorprüfung einreichen, beispielsweise:
  • Statuten
  • öffentliche Urkunden
  • Sacheinlage- und Sachübernahmeverträge mit Bilanzen oder Inventarlisten
  • Fusionsverträge mit Fusionsbilanz
  • Gründungs- und Kapitalerhöhungsberichte
Die Vorprüfungsgebühren werden mit separater Rechnung erhoben.Sie bewegen sich je nach Umfang der eingereichten Akten in Regel etwa zwischen CHF 200.– und CHF 300.– (inkl. MwSt), vorbehalten speziell aufwändige Prüfungen.

7. Task-Force-Vorprüfungen

Für speziell dringliche und/oder komplexe Eintragungsgeschäfte können Sie, sofern wir über die entsprechenden Kapazitäten verfügen, das Task-Force-Vorprüfungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie erhalten für Ihr Projekt eine konstant zuständige Ansprechperson, welche die gewünschte Vorprüfung innerhalb des zuvor vereinbarten Zeitrahmens oder auf den notwendigen Zeitpunkt hin erbringen wird. Ob Ihnen die Task-Force-Dienstleistung, die zu einem erhöhten Ansatz von CHF 350.– pro Stunde (inkl. MWSt) in Rechnung gestellt wird, im konkreten Fall von Nutzen sein kann, bleibt Ihrer Beurteilung überlassen. Falls Sie diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, so wenden sie sich schriftlich oder telefonisch (+41 (0)43 259 74 00) an uns.

8. Anmeldung für Eintragungen im Handelsregister

Falls Sie die Anmeldung zur Eintragung im Handelsregister nicht selbst ausfertigen wollen, so können Sie die Anmeldung durch uns abfassen und Ihnen zur Unterzeichnung durch die Anmeldungspflichten zustellen lassen. Die Gebühr dafür beträgt CHF 70.– (Inklusive 7,6 % MWST).

9. Beglaubigung von Unterschriften

Die Beglaubigung von Anmeldungsunterschriften kann auch an unserem Kundenschalter vorgenommen werden. Vorzuweisen ist ein zivilstandsregisterrechtlich anerkannter Identitätsausweis (Pass oder Identitätskarte). Die Vorlage eines Führerausweises genügt nicht. Die Gebühr beträgt pro Unterschrift CHF 10.–.
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